
Durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wurden im Dezember 2008 die Erlösobergrenzen für das Erdgasverteilnetz der Ohra Hörselgas GmbH mit Wirkung ab 01.01.2009 (BK9-08/817) beschieden.
Die Ohra Hörselgas GmbH hat nach § 17 Ziffer 1 Anreizregulierungs-verordnung (ARegV) die Entgelte für den Zugang zum Gasverteilnetz einschließlich des vorgelagerten Netzes (Erdgastransportgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH - ETG) ermittelt. Diese wurden nach § 28 ARegV der Bundesnetzagentur durch die Ohra Hörsegas GmbH mitgeteilt.
Es wird ein Entgelt nach §20 (2) GasNEV erhoben.
Im Navigationsmenü finden Sie das aktuell gültige Preisblatt zum herunterladen bzw. zur Einsicht am Bildschirm im PDF-Format. Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch jederzeit gern zur Verfügung.
Leistungen für Messung und Abrechnung werden in Euro pro Zähler bzw. Abrechnungsvorgang erhoben (siehe Preisblatt).
Falls eine Konzessionsabgabe anfällt, welche die Ohra Hörselgas GmbH an die Städte/Gemeinden abführt, wird diese je kWh zugeschlagen.
Zur Zeit werden von der Ohra Hörselgas GmbH keine unterjährigen Verträge angeboten.
... an der neuen Erdgas- tankstelle der OHG 

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Erdgas zur Kraft- Wärme- Kopplung
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