Bereich Privatkunden Bereich Geschäftskunden Bereich Netzbetrieb Bereich Service-Wechselprozesse

netzentgelte


Entgelte für die Netznutzung

Durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wurden im Dezember 2008 die Erlösobergrenzen für das Erdgasverteilnetz der Ohra Hörselgas GmbH mit Wirkung ab 01.01.2009 (BK9-08/817) beschieden.


Beantragung der Entgelte

Die Ohra Hörselgas GmbH hat nach § 17 Ziffer 1 Anreizregulierungs-verordnung (ARegV) die Entgelte für den Zugang zum Gasverteilnetz einschließlich des vorgelagerten Netzes (Erdgastransportgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH - ETG) ermittelt. Diese wurden nach § 28 ARegV der Bundesnetzagentur durch die Ohra Hörsegas GmbH mitgeteilt.

Es wird ein Entgelt nach §20 (2) GasNEV erhoben.


Preistableau

Im Navigationsmenü finden Sie das aktuell gültige Preisblatt zum herunterladen bzw. zur Einsicht am Bildschirm im PDF-Format. Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch jederzeit gern zur Verfügung.


Systemdienstleistungen

Leistungen für Messung und Abrechnung werden in Euro pro Zähler bzw. Abrechnungsvorgang erhoben (siehe Preisblatt).


Konzessionsabgabe

Falls eine Konzessionsabgabe anfällt, welche die Ohra Hörselgas GmbH an die Städte/Gemeinden abführt, wird diese je kWh zugeschlagen.


Ein- und Ausspeiseentgelte für monatliche, wöchentliche bw. tägliche Verträge
gemäss §13 (2) GasNEV

Zur Zeit werden von der Ohra Hörselgas GmbH keine unterjährigen Verträge angeboten.













© copyright  2011     ohra hörselgas gmbh  -  Ihr Partner für Erdgas in Thüringen     top | impressum | agl | gesetze | datenschutz