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Mit Kraft-Wärme-Kopplung Geld und Energie sparen


Höhe der Förderung

Der Förderbetrag richtet sich nach der max. elektrischen Leistung und den geplanten sogenannten Vollbenutzungsstunden. Der maximale Zuschuss wird gezahlt, wenn die thermische Leistung der KWK-Anlage für einen Wärmebedarf von 5.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) ausgelegt ist. Werden diese 5.000 Vbh nicht erreicht, so wird der Zuschuss entsprechend anteilig gekürzt. Für besonders umweltfreundliche KWK-Anlagen gibt es übrigens noch eine Bonusförderung.




Basisförderung

Basisfördersätze je installierter kWel


Leistung Min (kWel)
von
Leistung Max (kWel)
bis
Euro je kWel, kumuliert je Leistungsstufe
0
4 1550
4
6 775
6
12 250
12
25 125
25
50 50

Beispiel:
Gemäss der Tabelle erhält eine Mini-KWK-Anlage mit 2 kW also einen Basisförderungsbetrag von 6.175,- Euro (4 * 1.550 + 1 * 775).




Bonusförderung

Bonusfördersätze je installierter kWel


Leistung Min (kW)
Leistung Max (kW)
Euro je kWel, kumuliert je Leistungsstufe
0
12 100
12
50 50

Beispiel:
Bei einer Anlage mit 20 kW beträgt der Bonus 1.600,- € (12 * 100 + 8 * 50,- €) bei 5.000 Vollbenutzungsstunden.



   Eine genaue Beispielberechnung zur Gesamtförderung finden Sie hier







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