
Der Förderbetrag richtet sich nach der max. elektrischen Leistung und den geplanten sogenannten Vollbenutzungsstunden. Der maximale Zuschuss wird gezahlt, wenn die thermische Leistung der KWK-Anlage für einen Wärmebedarf von 5.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) ausgelegt ist. Werden diese 5.000 Vbh nicht erreicht, so wird der Zuschuss entsprechend anteilig gekürzt. Für besonders umweltfreundliche KWK-Anlagen gibt es übrigens noch eine Bonusförderung.
Basisfördersätze je installierter kWel
| Leistung Min (kWel) von |
Leistung Max (kWel) bis |
Euro je kWel, kumuliert je Leistungsstufe |
0 |
4 | 1550 |
4 |
6 | 775 |
6 |
12 | 250 |
12 |
25 | 125 |
25 |
50 | 50 |
Beispiel:
Gemäss der Tabelle erhält eine Mini-KWK-Anlage mit 2 kW also einen Basisförderungsbetrag
von 6.175,- Euro (4 * 1.550 + 1 * 775).
Bonusfördersätze je installierter kWel
| Leistung Min (kW) |
Leistung Max (kW) |
Euro je kWel, kumuliert je Leistungsstufe |
0 |
12 | 100 |
12 |
50 | 50 |
Beispiel:
Bei einer Anlage mit 20 kW beträgt der Bonus 1.600,- € (12 * 100 + 8 * 50,- €)
bei 5.000 Vollbenutzungsstunden.
Eine genaue Beispielberechnung zur Gesamtförderung finden Sie hier
... an der neuen Erdgas- tankstelle der OHG 
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OHG Cup 2011/2012
LG Ohra Energie
Was in Sachen Strom, Gas und Wasser bei längerer Abwesenheit zu tun ist, erfahren Sie hier ... 
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