
• Die auszutauschende Altanlage darf nicht mit Erdgas betrieben worden sein und muss
mindestens 15 Jahre alt sein.
• Das neue Heizgerät muss ein Brennwertgerät sein.
• Ein Schornsteinfeger-Messprotokoll der bestehenden Anlage muss, sofern vorgeschrieben, dem Förderantrag beigefügt werden.
• Abschluss eines 3-jährigen Gaslieferungsvertrages mit uns
und das Vorhandensein eines erschließbaren Zugangs zum Erdgasnetz (Abnahmestelle) in unserem Versorgungsgebiet.
• Der Förderanspruch besteht max. 6 Monate
nach Bewilligung, längstens jedoch bis zum 31.12.2011. In jedem Fall muss bis
dahin der Erdgasbezug bei der OHG aufgenommen und die Inbetriebnahme der neuen
Anlage erfolgt sein.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht bei Installation des Brennwert-Geräts ohne vorliegende Förderbewilligung der OHG.
• Zur Feststellung und Überweisung der
Fördergelder ist der Vordruck Abrechnung zum Förderantrag mit den Rechnungs-unterlagen
des Installationsbetriebes bis spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme bei uns einzureichen.
... an der neuen Erdgas- tankstelle der OHG 
Online Formular ... 
OHG Cup 2011/2012
LG Ohra Energie
Was in Sachen Strom, Gas und Wasser bei längerer Abwesenheit zu tun ist, erfahren Sie hier ... 
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