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Neues Förderprogramm zur Erdgas-Brennwerttechnik (BWT)



Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?


  Die auszutauschende Altanlage darf nicht mit Erdgas betrieben worden sein und muss mindestens 15 Jahre alt sein.

  Das neue Heizgerät muss ein Brennwertgerät sein.

  Ein Schornsteinfeger-Messprotokoll der bestehenden Anlage muss, sofern vorgeschrieben, dem Förderantrag beigefügt werden.

  Abschluss eines 3-jährigen Gaslieferungsvertrages mit uns und das Vorhandensein eines erschließbaren Zugangs zum Erdgasnetz (Abnahmestelle) in unserem Versorgungsgebiet.

  Der Förderanspruch besteht max. 6 Monate nach Bewilligung, längstens jedoch bis zum 31.12.2011. In jedem Fall muss bis dahin der Erdgasbezug bei der OHG aufgenommen und die Inbetriebnahme der neuen Anlage erfolgt sein.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht bei Installation des Brennwert-Geräts ohne vorliegende Förderbewilligung der OHG.

  Zur Feststellung und Überweisung der Fördergelder ist der Vordruck Abrechnung zum Förderantrag mit den Rechnungs-unterlagen des Installationsbetriebes bis spätestens 1 Monat nach Inbetriebnahme bei uns einzureichen.







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