
Das novellierte KWK-Gesetz (KWKG) führt die Förderung
bestehender Anlagen gemäß KWKG aus dem Jahre 2002 (KWKG 2000) fort
und ergänzt diese KWK-Förderungen für neue KWK-Anlagen und Modernisierungen
ab 2009 durch neue Bestimmungen sowie eine KWK-Anlagenkategorie über 2 MW.
Für alle KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, wird neben dem Zuschlag
für den eingespeisten Strom auch für den im Versorgungsobjekt genutzten Strom eine
KWK-Zuschlagszahlung gewährt.
Im Falle der Mini KWK-Anlagen bis 50 KW beträgt der KWK-Zuschlag 5,11 Cent/kWh bei
einer Inbetriebnahme ab dem 01.09.2009 bis 31.12.2016 und wird maximal für 10 Betriebsjahre gewährt.
Der KWK-Zuschlag im Überblick
... an der neuen Erdgas- tankstelle der OHG 
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OHG Cup 2011/2012
LG Ohra Energie
Was in Sachen Strom, Gas und Wasser bei längerer Abwesenheit zu tun ist, erfahren Sie hier ... 
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