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Weitere Förderung: KWK-Zuschlag

Das novellierte KWK-Gesetz (KWKG) führt die Förderung bestehender Anlagen gemäß KWKG aus dem Jahre 2002 (KWKG 2000) fort und ergänzt diese KWK-Förderungen für neue KWK-Anlagen und Modernisierungen ab 2009 durch neue Bestimmungen sowie eine KWK-Anlagenkategorie über 2 MW.

Für alle KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, wird neben dem Zuschlag für den eingespeisten Strom auch für den im Versorgungsobjekt genutzten Strom eine KWK-Zuschlagszahlung gewährt. Im Falle der Mini KWK-Anlagen bis 50 KW beträgt der KWK-Zuschlag 5,11 Cent/kWh bei einer Inbetriebnahme ab dem 01.09.2009 bis 31.12.2016 und wird maximal für 10 Betriebsjahre gewährt.

   Der KWK-Zuschlag im Überblick





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