
Wer Strom und Wärme in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) gleichzeitig erzeugt, spart Geld,
Brennstoff und entlastet die Umwelt. Deshalb wird der verstärkte Einsatz dieser
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen durch Investitionszuschüsse gefördert.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie
zur Förderung von Mini-KWKs am 01.07.2008
kann die Neuanschaffung einer solchen Anlage mit einer elektrischen Leistung von bis
zu 50 kW bezuschusst werden.
Nähere Informationen lesen Sie in den
Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen
des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen vom 18.Juni 2008 gelten bis 31.12.2008.
Sofern notwendig werden die Fördersätze angepasst und bei ausreichender Haushaltslage
für ein weiteres Jahr gewährt.
Seit dem 1. September kann dieser Zuschuss bei der BAFA beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular
wird auf der Internetseite der BAFA bereitgestellt.
Zum Antragsformular
Wichtig: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch
nicht begonnen wurde. Die Anlagen müssen wärmegeführt sein und dürfen eine
elektrische Leistung von 50 kW nicht überschreiten.
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OHG Cup 2011/2012
LG Ohra-Hörselgas
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