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Mit Kraft-Wärme-Kopplung Geld und Energie sparen



Förderung für Mini-KWKs bis 50 kW

Wer Strom und Wärme in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) gleichzeitig erzeugt, spart Geld, Brennstoff und entlastet die Umwelt. Deshalb wird der verstärkte Einsatz dieser Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen durch Investitionszuschüsse gefördert. Mit Inkrafttreten der Richtlinie
zur Förderung von Mini-KWKs am 01.07.2008 kann die Neuanschaffung einer solchen Anlage mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW bezuschusst werden.

Nähere Informationen lesen Sie in den   Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


Die Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen vom 18.Juni 2008 gelten bis 31.12.2008. Sofern notwendig werden die Fördersätze angepasst und bei ausreichender Haushaltslage für ein weiteres Jahr gewährt.

Seit dem 1. September kann dieser Zuschuss bei der BAFA beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular wird auf der Internetseite der BAFA bereitgestellt.
   Zum Antragsformular



Wichtig: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anlagen müssen wärmegeführt sein und dürfen eine elektrische Leistung von 50 kW nicht überschreiten.



   Übersicht der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen




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