

Verbraucherschützer haben den Ökostromanbieter LichtBlick wegen unerlaubter Telefonwerbung verklagt. Sie wollen eine Unterlassungserklärung vor dem Landgericht Hamburg erstreiten, wie Sprecher der Verbraucherzentrale Bremen sagten. Das Unternehmen betonte dagegen, die geforderte Unterlassungserklärung längst abgegeben zu haben. Dies bestritt der Jurist der Verbraucherzentrale. Zum Vorwurf der unerlaubten Telefonwerbung erklärte die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale, Irmgard Czarnecki, es seien mehr als zehn Beschwerden eingegangen, weil Anrufer ohne Einwilligung der Kunden Werbung gemacht hätten. Eine Abmahnung habe LichtBlick im September akzeptiert und die Bearbeitungspauschale von 200 Euro beglichen. Die Unterlassungserklärung habe das Unternehmen indes nicht unterzeichnet, weshalb Wiederholungsgefahr bestehe. AP
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