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Der Energieausweis für Wohngebäude

Seit 1. Januar 2009 Pflicht für alle Wohngebäude

Basierend auf der Energieeinsparverordnung (EnEV vom 01. Oktober 2007) werden alle Hauseigentümer schrittweise seit dem 01.07.2008 verpflichtet, bei Verkauf oder Verpachtung ihrer Gebäude einen Energieausweis vorzulegen. Dieser soll Mieter oder Käufer detailiert sowohl über den Energieverbrauch der Gebäude als auch über mögliche energetische Verbesserungen informieren. Auch soll ein Anreiz für energiesparende Sanierungen geschaffen und schon bald mit der neuen Energieeffizienz geworben werden, so wie es auf dem Kühlschränke- und Waschmaschinenmarkt bereits lange Standard ist.

Bis Ende 2008 galt das für Häuser mit Baujahr vor 1965. Seit Anfang diesen Jahres sind nun auch Eigentümer von Wohngebäuden mit Baujahr nach 1965 verpflichtet, den Energieausweis auf Wunsch vorzulegen. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Zeitplan für die Ausweispflicht für alle Gebäude in 3 Stufen.




3-Stufenplan der Ausweispflicht für alle Gebäude
Wohngebäude bis 1965: ab 1. Juli 2008  
Wohngebäude ab 1965: ab 1. Januar 2009  
Nichtwohngebäude: ab 1. Juli 2009  
öffentliche Gebäude ab 1000 m2: ab 1. Juli 2009  


Es gibt zwei Arten von Ausweisen, die sich durch verschiedene Berwertungsverfahren unterscheiden, den verbrauchs- und den bedarfsorientierten Energieausweis. Beide werden durch kompetente Energieberater erstellt und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.




  Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Dieser Ausweis ist von beiden der preislich günstigere, basiert auf der Auswertung des gemessenen Energieverbrauchs der letzten Nutzer aus den vergangenen drei Abrechnungszeiträumen und enthält allgemeine Modernisierungsempfehlungen. Er ist zulässig bei Gebäuden ab 5 Wohnungen, aber auch bei kleinen Gebäuden, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 erfolgte oder die gemäß der 1. Wärmeschutzverordnung saniert wurden.

Kosten: 59,- €uro inkl. MwSt. & Versand
Bei Zusendung eines digitalen Fotos des Gebäudes wird dieses kostenlos in den Verbrauchsausweis übernommen.
Zum Aufpreis von 15,- €uro inkl. MwSt. erstellen wir Ihnen auch gern ein Foto.

Als besonderen Service für unsere Kunden stellen wir die objektbezogenen Verbräuche der letzten 3 Abrechnungsperioden bei Bedarf zusammen.



  Der bedarfsorientierte Energieausweis

Diese Variante des Energieausweises ist zwar aufwendiger, liefert aber exakte Aussagen zum Energiebedarf des Gebäudes. Das Nutzerverhalten bleibt dabei unberücksichtigt. Zur Bestimmung des Energiebedarfs ist es jedoch erforderlich, die zahlreichen Daten durch einen zugelassenen Energieexperten vor Ort zu ermitteln. Hierbei werden alle wärmeabgebenden Bauteile wie Fenster, Türen, Wände, Dächer und Kellerdecken bewertet. Der Ausweis enthält spezielle Modernisierungsempfehlungen und darf bei allen Gebäuden angewandt werden.
Der bedarfsorientierte Ausweis ist Vorschrift bei kleinen Gebäuden mit weniger als 5 Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977, bei Neubauten und bei älteren Wohngebäuden mit bis zu
4 Wohnungen.

Kosten für die Erstellung mit Berater vor Ort:
Einfamilienhaus: ab 450,- €uro inkl. MwSt.
Mehrfamilienhaus: ab 550,- €uro inkl. MwSt.




Wie erhalten Sie Ihren Energieausweis?

Klicken Sie auf einen der unten stehenden Links, der für Sie in Frage kommt. Den verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten Sie durch Eingabe aller relevanten Daten in ein vorbereitetes Online-Formular . Zum Erhalt des bedarfsorientierten Ausweises benötigen wir vorab ein paar Angaben. Ihre Anfrage zur Erstellung des Ausweises senden Sie bitte über das dafür vorgesehene Kontaktformular an uns. Wir setzen uns umgehend mit in Ihnen in Verbindung.




Wenn Sie noch Fragen zum Energieausweis haben, sind wir gern in einem persönlichen Gespräch für Sie da. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine Mail.

Tel. 03622 - 621 133
Kontaktmail 










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